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Information zur Veranstaltung

Sozialstaat als anthropologisches und rechtsphilosophisches Problem

[Master]

Kommentar: John Rawls wollte die Grundprinzipien des Staates aus der gerechten Wahl der Prinzipien unter dem Schleier des Nicht-Wissens bestimmen. Er meinte, dass dabei herauskäme, dass jeder von seinen eigenen Leistungen einen persönlichen Vorteil gegenüber anderen haben dürfe, sofern diese anderen auch von seinen Leistungen profitieren. Rawls hält eine bestimmte moralpsychologische These für zentral, die andere bestreiten (MaxiMin oder MaxiMax als Konstitutentien der menschlichen Psyche: Anthropologie). Ronald Dworkin hat das kritisiert. Gerechtigkeit müsse ausstattungs- und absichtssensitiv sein. Und für austattungsmäßige Probleme (Gesundheit, Alter, Arbeitslosigkeit, ...) müssen wir uns nach einem Versicherungsmodell absichern, während es andere Güter gibt, die wir durch unsere Wahl im Wettbewerb ersteigern. Der Rechtsbegriff ist also notwendig ambivalent (Prinzipien der Absichtssensitivität versus Prinzipien der Ausstattungssensitivität: Rechtsphilosophie). Sieht man beide Autoren zusammen, hängt die Legitimität des Rechts von Umverteilung und von einer differenzierten Konzeption der Prinzipien dieser Verteilung im Bezug auf bestimmte Gütergruppen im menschlichen Leben ab. Die Sozialgesetzbücher gestalten solche Dinge. Wer diese Gesetzbücher gestaltet, muss sich also über anthropologische und rechtsphilosophische Fragen des Sozialstaates Gedanken machen. Das tun wir in dieser Veranstaltung.

Die Veranstaltung findet bzw. fand statt: [WiSe 16/17, Teil 1][WiSe 16/17, Teil 2]