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Information zur Veranstaltung

Individuelle Rechte

[Master]

Kommentar: Der Buchrücken sagt uns: Die Vorstellung, dass Menschen Rechte haben, gehört seit mindestens 400 Jahren zum festen Repertoire moral- und rechtsphilosophischer Grundgedanken. Angesichts der Bedeutung des Begriffs eines individuellen Rechts für die Regelung und Koordinierung menschlichen Handelns, zwischenmenschlicher Beziehungen und der Stellung des Bürgers gegenüber dem Staat überrascht es, dass sein Gehalt und seine Funktion noch immer strittig sind. Wie Robert Alexy erst kürzlich feststellte, hat die "Diskussion über den Begriff des subjektiven Rechts ... trotz ihrer beachtlichen Dauer und sehr intensiver und umfangreicher Bemühungen nicht zu einer Einigung geführt." Tatsächlich ist man sich weder einig über die Anwendungskriterien dieses Begriffs noch darüber, was Rechte für ihre Träger leisten sollen.

Ziele der Veranstaltung:

  • Klärung der Frage: Was sind Rechte? (Das Wesen der Rechte, Grundbegriffe)
  • Klärung der Frage: Welche Unterschiede gibt es in unter dem Oberbegriff des Rechts. (Struktur des Rechts und der Rechte)
  • Klärung der Frage: Wie berechtigt sind Rechte? – Insbesondere, wenn sie als individuelle Rechte verstanden werden. (Begründungstheoretische Fragen des Rechts)

Literatur, Textgrundlage: Individuelle Rechte, hrsg. v. Markus Stepanians, Paderborn: Mentis, 2007.

Die Veranstaltung findet bzw. fand statt: [SoSe 09][SoSe 12, Teil 1][SoSe 12, Teil 2][WiSe 15/16, Teil 1][WiSe 15/16, Teil 2][SoSe 18][SoSe 2020, Teil 1 und Teil 2][SoSe 24, Teil 1, Teil 2]

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